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Die Abteilung Personalcontrolling erarbeitet Entscheidungsgrundlagen zur Umsetzung der Personalpolitik des Regierungsrates.
Die Aufgaben und Ziele des Personalcontrollings können nach qualitativen und quantitativen Aspekten unterschieden werden. Das qualitative Personalcontrolling orientiert sich an folgenden strategischen Zielen des Personalmanagements: - Stärkung der Personalführung
- Aufbau einer zielorientierten Personalentwicklung
- Aufbau einer Personalplanung
- Stärkung der Personalbereiche
- Gleichstellung von Mann und Frau (Gleichstellungscontrolling)
Zu den definierten Zielen wurden spezifische Kennzahlen festgelegt. Auf Grund dieser Messgrössen und den entsprechenden Ergebnissen kann ermittelt werden, ob definierte Ziele erreicht werden, ob ein Handlungsbedarf besteht, Massnahmen eingeleitet werden müssen und daraus die erhoffte Wirkung erzielt wird. Dadurch wird das Personalmanagement insgesamt gestärkt; das Erreichen von Zielsetzungen und der Nutzen von Massnahmen zur Steuerung der Zielerreichung werden erkennbar.
Auf Grund neuer oder sich ändernder Anforderungen an das Personalmanagement werden die bestehenden Kennzahlen weiterentwickelt. Für strategische Projekte wie die Einführung von Case Management oder die Überarbeitung des Lohnkonzeptes werden bei Bedarf zusätzliche Kennzahlen definiert, um den Erfolg dieser Projekte beurteilen zu können.
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