|
Vorgesetzte, Personalverantwortliche und Mitarbeitende können sich für Fragen des kantonalen Personalrechts an uns wenden. Da das Personalrecht des Kantons auch für verschiedene Zürcher Gemeinden, kommunale Zweckverbände und öffentlich-rechtliche Betriebe im Kanton Zürich gültig ist, könne sich auch Personaldienste und Mitarbeitende dieser Institutionen bei uns beraten lassen. Die Rechtsberatung ist unentgeltlich.
Wir üben unsere personalrechtliche Beratungstätigkeit neutral aus und behandeln die Fragen unter Vorbehalt übergeordneter gesetzlicher Bestimmungen vertraulich. In der sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit vertritt das Personalamt den Arbeitgeber Kanton Zürich. Die Personalverbände bieten ebenfalls Rechtsberatungen an.
Sie erreichen uns telefonisch täglich von 10 bis 12 Uhr (043 259 48 97) oder per E-Mail.
Rechtsberatungsteam: Ernst Danner, Leiter Rechtsabteilung Simone Berger, Juristische Sekretärin Rechtsabteilung (vakant) Juristische/r SekretärIn
|