Lohnsystem

Lohnklassen und Stellenplan

Sämtliche Stellen beim Kanton sind nach Tätigkeiten (Funktionen) gegliedert und werden 29 verschiedenen Lohnklassen zugeordnet.
Für jedes Amt besteht ein Stellenplan, der die Anzahl der Stellen ausweist. Für jede Stelle ist festgehalten, welcher maximale Beschäftigungsgrad für die Aufgabe definiert wurde und wieviel Lohn maximal ausgerichtet werden kann (Einreihung).

Lohnstufen und Einstufung

Seit dem 1. Januar 2010 besteht eine Lohnklasse aus 29 Lohnstufen nebst den unveränderten Anlaufstufen. Zuvor bestand eine Lohnklasse aus 9 Erfahrungs- und 8 Leistungsstufen. Die Lohnstufen im Erfahrungs- und im Leistungsbereich wurden im Rahmen der Teilrevision des Lohnsystems halbiert und die Unterscheidung in Erfahrungs- und Leistungsstufen wurde aufgehoben.

Bei Stellenantritt wird Ihr Lohn unter Berücksichtigung Ihrer Ausbildung, Ihrer Berufserfahrung und Ihren Fähigkeiten auf einer bestimmten Lohnstufe (in der Regel in den Lohnstufen 1 bis 17) in einer Lohnklasse festgelegt. Ist Ihr Lohn in einer Anlaufstufe festgelegt worden, muss er innert drei Jahren in eine Lohnstufe überführt werden.

RRB Teuerungszulage und Individuelle Lohnerhöhung per 1. Januar 2012